Ankenhof Ankenhof

Studienauftrag

Das Richtprojekt für die Entwicklung des Ankenhofs resultierte aus einem Studienauftrag, an welchem fünf Architekturbüros teilnahmen. Das Team rund um das Architekturbüro agps, Zürich und dem Landschaftsarchitekturbüro ryffel + ryffel ag, Uster konnte mit ihrer Projektidee das Beurteilungsgremium am meisten überzeugen. Ihr Siegerprojekt bildet nun die Grundlage für die weitere Planung. 

Gestaltungsplan

Für den Ankenhof besteht gemäss Zonenplan der Gemeinde Oberengstringen eine Gestaltungsplanpflicht. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss daher ein Gestaltungsplan basierend auf dem Richtprojekt erarbeitet werden. Der Gestaltungsplan regelt die Bebauung des Areals genau und sichert so eine hochwertige Umsetzung des Projekts. 

Am 9. April 2026 startet die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans: Gerne stellen wir ihnen während dieser Zeit das Projekt an einer Informationsveranstaltung vor. Über den Gestaltungsplan kann die Bevölkerung an einer Gemeindeversammlung voraussichtlich im Herbst 2026 abstimmen. 

Entwicklung

Nachdem der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, wird das Bauprojekt für den nördlichen Arealteil im Detail ausgearbeitet. Danach folgt das Baugesuchverfahren. Frühster Baubeginn für den nördlichen Arealteil ist Mitte 2028. 

2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
Studienauftrag
2023
Gestaltungsplan
2024 bis Herbst 2026
Abstimmung Gestaltungsplan
Herbst 2026
Baubeginn nördlicher Teil
frühestens ab Mitte 2028
Baubeginn südlicher Teil
frühestens ab 2033